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Räumungsklage

Über eine Räumungsklage ist es dem Vermieter eines Wohn- oder Gewerberaums möglich, Räumung und Herausgabe der Mietsache (nach Kündigung des Mietvertrags) gerichtlich durchzusetzen. Ohne ein durch das zuständige Gericht ausgesprochenes Räumungsurteil kann der Vermieter keinen Mieter aus den Mieträumen verweisen.

Ein Fall für den Anwalt

Sowohl Mieter als auch Vermieter sind gut beraten, sich bei Thema Räumungsklage an einen Anwalt zu wenden. Rechtsanwalt Marco Rath – zugleich Fachanwalt für Mietrecht in Düsseldorf – besitzt umfassende Erfahrungen in allen mietrechtlichen Angelegenheiten.

Wichtig für Vermieter

  • Unter keinen Umständen sollten Vermieter Wohnungen eigenmächtig räumen (auch wenn der Aufenthaltsort des Mieters unbekannt), da dieser Schritt als unerlaubte Selbsthilfe eingestuft wird. Die Räumung ist Aufgabe eines Gerichtsvollziehers.
  • Ebenfalls unzulässig ist die von einigen Vermietern durchgeführte „kalte Räumung“, wobei sie die Energiebelieferung einstellen, um den Mieter zum Verlassen der Wohnung zu bewegen. Hieraus droht nach § 231 BGB die Verpflichtung zum Schadensersatz.
  • Beabsichtigt ein Vermieter die Räumung einer Wohnung, ohne dass er über ein entsprechendes Räumungsurteil verfügt, kann er sogar strafrechtlich wegen Hausfriedensbruch belangt werden.

Wichtig für Mieter

  • Wenn Sie als Mieter eine Räumungsklage zugestellt bekommen, wenden Sie sich sofort an einen erfahrenen Rechtsanwalt. Nach der Zustellung haben Sie nur wenig Zeit, eine Stellungnahme zu äußern. Alle Folgeschritte müssen wohlüberlegt sein. Gerne hilft der Düsseldorfer Rechtsanwalt Marco Rath Ihnen hierbei weiter.
  • Achtung: Zustellung der Räumungsklage durch das Landgericht. In diesem Fall müssen Sie sich – wenn Sie eine Anfechtung planen – unbedingt an einen Anwalt wenden.

Räumungsklage - Frage nach den Kosten

Die Kosten einer gerichtlichen Räumungsklage richten sich nach dem Streitwert des Verfahrens, weshalb eine pauschale Aussage nicht sinnvoll möglich ist. Der Streitwert ist abhängig von der Jahreskaltmiete. Die Beantragung von Prozesskostenhilfe ist prinzipiell möglich, erfordert jedoch zwei erfüllte Voraussetzungen:

  1. Die beantragende Partei ist nicht in der Lage, die Kosten selbst zu finanzieren
  2. Die Klage hat hohe Erfolgschancen

Welches Gericht ist zuständig bei Räumungsklagen?

Bei Räumungsklagen zu Wohnräumen, geht der Fall immer vor das Amtsgericht. Geht es hingegen um Gewerberäume, hängt vom Streitwert ab, ob das Amtsgericht oder das Landgericht zuständig sind.

 

Benötigen Sie Hilfe zum Thema Räumungsklage? Sind Sie Mieter oder Vermieter? Marco Rath, Fachanwalt für Mietrecht aus Düsseldorf, berät Sie gerne. Nehmen Sie über das Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit der Kanzlei auf.