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Stiftungsrecht und Gemeinnützigkeitsrecht

Wir begleiten Sie bei Gründung und Organisation einer gemeinnützigen Stiftung und beraten über verschiedene Stiftungsmodelle, Ausstattungskapital sowie über die steuerrechtlichen Vorgaben. Die Vorteile einer eigenen Stiftung sind vielfältig. Schützen Sie ihr Vermögen vor Gläubigern, Exgatten oder der Bank. Sparen Sie Steuern. Regeln Sie ihren Nachlass ohne Pflichtteile. Pflegen Sie das soziale Image ihrer Firma. Schützen Sie Patente oder Lizenzen. Es besteht keine Bilanzpflicht wie bei Kapitalgesellschaften. Entscheiden Sie selbst über die Zukunft ihres Vermögens und zahlen Sie weniger Steuern. Gründen Sie ihre eigene Stiftung.

Rechtsanwalt Rath berät Sie zu Gründung und Organisation einer gemeinnützigen Stiftung, über verschiedene Stiftungsmodelle und Ausstattungskapital sowie über die steuerrechtlichen Vorgaben.

Die Vorteile einer eigenen Stiftung auf einen Blick:

  • Umschichtung ihres Vermögens und Schutz gegen Zugriff Dritter (zum Beispiel: Gläubiger, Bank, Insolvenzverwalter, Geschäftspartner, Erben, Exfrauen und -männer, Kinder und Familienangehörige).
  • Steuerersparnis: Abzugsfähig sind Beträge bis zu einer Million über einen Zeitraum von zehn Jahren und zusätzlich 20% des Einkommens pro Jahr.
  • Nachfolge regeln und Vermögensübertragung ganz nach ihren Wünschen – ohne Testament. Entscheiden Sie selbst, was mit ihrem Vermögen geschieht. Keine Pflichtteilsansprüche.
  • Gutes tun kann so einfach sein – die perfekte Imagepflege.
  • Unternehmen als Stiftung. Keine Bilanz- und Veröffentlichungspflicht. Sie entscheiden was publik werden soll.
  • Erfindungen, Patente, Rechte und Lizenzen schützen und gesondert verwalten.
  • Schutz vor Zahlungen an unterhaltsberechtigte Elternteile wegen Pflegebedürftigkeit.

Hier geht es zu den Voraussetzungen: