I. Individualvereinbarung
? Schlüssiges Verhalten: häufig wiederholte, vorbehaltlose Zahlung
? Schriftform
? Mindestens 1 Jahr Abstand
? Vollständige Staffelangabe
? Keine Höchstfrist; Altverträge 10 Jahre
? Kündigungsausschluss bis maximal 4 Jahre möglich
? Keine Erhöhung wegen Vergleichsmiete oder Modernisierung zusätzlich möglich
III. Mietanpassungsklauseln (Indexmiete),
§ 557b BGB
? Preisindex für Lebenshaltung aller Haushalte
? Schriftform
IV. Ortsübliche Vergleichsmiete, §§
558 bis
558e BGB
? Ortsüblichkeit, Qualifizierter Mietspiegel, Mietdatenbank
? Kappungsgrenze 20%
? Wartefrist 15 Monate nach Vertragsbeginn
? Mieterhöhungsverlangen; Zustimmung des Mieters ? ersatzweise gerichtliche Ersetzung
? Sonderkündigungsrecht: Frist 2 Monate,
§ 561 BGB
? Modernisierungsmaßnahmen = Wohnwerterhöhung
? Erhöhung der Jahresmiete um 11% der Kosten auf die Jahresmiete
? Energieeinsparung
? Maßnahmen ohne Verschulden des Vermieters
? Schriftform, Frist: 3 Monate, Sonderkündigungsrecht,
§ 561 BGB
VI. Kostensteigerungen
die Betriebskostenpauschale kann jederzeit den tatsächlichen Gegebenheiten angemessen angepasst werden,
§ 560 BGB