1) Eigenbedarf
? Nicht bei Vorhandensein einer Alternativwohnung
? Nicht bei wesentlich überhöhtem Bedarf
? Nicht bei mangelnder Eignung für Vermieterinteresse
2) Erhebliche Nachteile bei Hinderung angemessener wirtschaftlicher Verwertung
? Anderweitige Verwertung, der vernünftige Erwägungen zu Grunde liegen
? Nicht: Erzielung einer höheren Miete oder Gewinnsteigerung bei Verkauf
? Vorkaufsrecht des Mieters
3) Schuldhafte nicht unerhebliche Vertragsverletzung
? Beschädigungen, Gefährdungen, Verkommenlassen, Lärmstörungen, Tierhaltung, Cannabisanbau nur wenn über Eigenkonsum hinausgehend, Straftaten und Beleidigungen gegenüber dem Vermieter
4) Berechtigtes Freimachungsinteresse
? Werkwohnung/ Betriebsbedarf
? Genossenschaftswohnung
1) Unzumutbarkeit
2) Hausfriedensstörung
3) Gefährdung der Mietsache (Verwahrlosung)
4) Unberechtigte Drittüberlassung
5) Zahlungsverzug und -säumigkeit
1) Mietverhältnissen zum vorübergehenden Gebrauch
2) Möbliertem Wohnraum in der Wohnung des Vermieters
1) Schriftform
2) Begründung
3) Hinweis auf Unwirksamkeit bei besonderer Härte