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Maklerrecht

14.04.2015

Maklerlohn: Sittenwidrigkeit bei Mehrerlösabführungsklauseln.

Führt eine Mehrerlösabführungsklausel zu Provisionen von deutlich über 20%, dann ist der Maklervertrag jedenfalls sittenwidrig, wenn der Makler dies gegenüber dem in Immobiliengeschäften unerfahrenen Kunden verschleiert hat.

LG Berlin, Urteil vom 30.05.2013, 9 O 540/11