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AG Frankfurt/Main, Urteil vom 02.11.2011 – 33 C 2424/11
Große Bauprojekte in Großstädten können zu einer Minderung der Miete führen. Es ist zu differenzieren. Liegt die betroffene Wohnung nicht in unmittelbarer Nachbarschaft der Baustelle, so beruht eine Beeinträchtigung durch das Bauprojekt tatsächlich auf den Besonderheiten der Bebauung des Gebiets mit Hochhäusern. Liegt das Bauobjekt dagegen in unmittelbarer Nachbarschaft der Mietwohnung, so ist die Wahrscheinlichkeit einer Bautätigkeit nicht höher anzusetzen als in anderen Städten oder Stadtteilen.