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Werden bei einer Wohnungsdurchsuchung Heizkörper durch Schüsse beschädigt, so dass im Nachhinein andere Mietwohnungen im Haus durch das austretende Wasser beschädigt werden, haben die betroffenen Bewohner Schadensersatzansprüche gegen das Land, wenn dessen Polizei über die beschädigten Heizkörper nicht rechtzeitig informiert hat.
KG, Urteil vom 29.11.2013, 9 U 171/12