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In einem baurechtlichen Nachbarstreit ist der WEG-Verwalter ohne einen Ermächtigungsbeschluss der Wohnungseigentümer in der Regel nicht berechtigt, einen Antrag nach § 80a(3) VwGO durch einen von ihm beauftragten Rechtsanwalt stellen zu lassen.
VG Freiburg, Beschluss vom 19.03.2013, 4 K 184/13