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Privates Baurecht und Immobilienrecht

28.10.2013

Umsatzeinbuße wegen Bauarbeiten: Bauherr muss Restaurantbetreiber Ausgleich zahlen!

1. Beeinträchtigt die aufgrund zeitweiliger Sondernutzung der Straße vor dem Nachbargrundstück verursachte Einwirkung auf ein Grundstück dessen ortsübliche Benutzung als Restaurant durch nachhaltige Behinderung des “Kontakts nach außen” (hier: fast durchgängige Sperrung der Straße für ca. 20 Monate wegen Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück), kann dies einen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch auslösen.

2. Der Ausgleich in Geld ist für die erlittene Einbuße insoweit zu leisten, als die Beeinträchtigung über das zumutbare Maß hinausgeht. Dabei ist es Aufgabe des Tatrichters, diese Zumutbarkeitsgrenze unter Abwägung aller Umstände des Falls zu bestimmen.

3. Ist der Ertrag aus einer gewerblichen Nutzung – hier aus Restaurantbetrieb – beeinträchtigt, so ist dem Ausgleichsanspruch der Ertrag zu Grunde zu legen, der vor der Beeinträchtigung erzielt wurde.

OLG Bremen, Urteil vom 17.06.2013, 3 U 36/11