Telefon
0211 / 355 83 14

Adresse
Graf-Adolf-Straße 80, 40210 Düsseldorf

Kontaktformular
zum Formular

Privates Baurecht und Immobilienrecht

28.10.2013

Keine Abnahme von Gemeinschaftseigentum durch WEG-Verwalter gegenüber Bauträger in eigener Person.

Die Klausel eines Bauträgervertrags, wonach der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft das Gemeinschaftseigentum abnehmen darf, ist unwirksam, wenn sich der Bauträger selbst in der Teilungserklärung als WEG-Verwalter bestellt hat.

OLG Brandenburg, Urteil vom 13.06.2013, 12 U 162/12