
Service
Telefon
0211 / 355 83 14
E-Mail
Rath@Sozialrecht-Rath.de
Adresse
Graf-Adolf-Straße 80, 40210 Düsseldorf
Kontaktformular
zum Formular
Wird eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) beim Verkauf von Wohnungseigentum durch einen alleinvertretungsberechtigten Gesellschafter vertreten, muss dieser seine Vertretungsbefugnis in der Form des § 29 GBO nachweisen. Die Vorlage des Gesellschaftsvertrags und eines diesen abändernden Beschlusses, aus dem die Alleinvertretungsbefugnis hervorgeht, sind nicht ausreichend.
OLG Celle, Beschluss vom 14.05.2013, 4 W 23/13