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Privates Baurecht und Immobilienrecht

27.09.2013

Wohnungsverkauf durch GbR: Wie ist Vertretungsmacht nachzuweisen?

Wird eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) beim Verkauf von Wohnungseigentum durch einen alleinvertretungsberechtigten Gesellschafter vertreten, muss dieser seine Vertretungsbefugnis in der Form des § 29 GBO nachweisen. Die Vorlage des Gesellschaftsvertrags und eines diesen abändernden Beschlusses, aus dem die Alleinvertretungsbefugnis hervorgeht, sind nicht ausreichend.

OLG Celle, Beschluss vom 14.05.2013, 4 W 23/13