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WEG-Recht

30.04.2015

Illegale Holz- durch Alu-Pergola ersetzt: Miteigentümer können Beseitigung verlangen.

1. Bei einer erheblichen optischen Veränderung des Gesamteindrucks – wie nach der Errichtung einer Pergola – ist ein Nachteil für die anderen Eigentümer regelmäßig anzunehmen, es sei denn, die Veränderung ist lediglich aus einer ganz ungewöhnlichen Perspektive, wie etwa aus der Luft oder von einer für Wohnungseigentümer gewöhnlich nicht zugänglichen Dachfläche, zu erkennen.

2. Auch bei einer langjährigen Übung, abweichend von den Regelungen des Wohnungseigentumsgesetzes die Angelegenheiten der Wohnungseigentümergemeinschaft zu regeln und bauliche Veränderungen vorzunehmen, kann nicht ohne Weiteres eine konkludente Vereinbarung zwischen den Eigentümern hergeleitet werden, dass diese untereinander in Abweichung oder Ergänzung der Gesetze bauliche Veränderungen vornehmen dürfen.

3. Ersetzt ein Eigentümer eine illegale Pergola aus Holz durch eine neue aus Aluminium, können die anderen Eigentümer auch dann die Beseitigung der neuen Pergola verlangen, wenn der Beseitigungsanspruch bezüglich der alten Pergola verjährt ist.

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 30.04.2014, 2-13 S 38/13